Wenn es die finanziellen Möglichkeiten zulassen, lohnt sich eine frühzeitige Bezahlung. Jede Zahlung bis zum 31. Juli 2024 wird mit einem Ausgleichszins von 1,0% verzinst. Nebst den drei Einzahlungs-scheinen für die Ratenzahlungen liegt der Steuerrechnung darum auch ein Einzahlungsschein für den Gesamtbetrag bei.
Veränderte Einkommensverhältnisse 2024?
Die eServices auf der Webseite des Kantonalen Steueramtes, steuern.sg.ch, stehen rund um die Uhr online zur Verfügung. Damit kann das eigene Steuerkonto jederzeit eingesehen werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, die vorläufige Rechnung selbst anzupassen, wenn diese zu tief oder zu hoch sein sollte. Weiter können Einzahlungsscheine bestellt und Zahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Auch Fristverlängerungen für das Einreichen der Steuererklärung können eingegeben werden, sofern die vorläufige Rechnung des Vorjahres vollständig bezahlt ist. Selbstverständlich können Anliegen und Fragen im Zusammenhang mit den Steuern auch direkt mit dem Gemeindesteueramt, am besten telefonisch unter 071 950 48 10 besprochen werden.
Ausstehende Steuererklärungen
In diesen Tagen werden bereits die 2. Mahnungen an Steuerpflichtige verschickt, welche die Steuererklärung 2023 noch nicht eingereicht haben und dafür keine Fristverlängerung eingeholt haben. Diesen Steuerpflichtigen empfiehlt das Steueramt dringend eine Fristverlängerung zu beantragen, wenn sie ihre Steuererklärung nicht bis spätestens 30. Juni 2024 einreichen können. Eine Fristverlängerung wird gewährt, wenn die provisorische Steuerrechnung 2023 vollständig bezahlt ist.