Spriessen Pflanzen auf Kieswegen oder zwischen Steinplatten, liegt der Griff zu einem Unkrautvertilgungsmittel, auch Herbizid genannt, nahe. Herbizide sind jedoch auf folgenden Flächen verboten:

  • Auf und an allen Strassen und Wegen (inkl. Randsteine, Trottoirs, Strassendolen, Regenabläufe, Plattenwege) sowie auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.
  • Auf allen Plätzen (Parkplätze, Lagerplätze, Kopfsteinpflaster, Rasengittersteine, Verbundsteine, Hartbeläge, Kies- und Mergelflächen).
  • Auf Dächern und Terrassen (Flachdächer und begrünte Flachdächer, Kiesdächer, Terrassen, Fassaden).

Grund dafür ist, dass die Mittel von diesen Flächen sehr schnell abfliessen und ins Grundwasser versickern oder über die Kanalisation in unsere Gewässer gelangen. Dort schädigen sie Pflanzen und Tiere und gefährden über das Trinkwasser auch den Menschen. Bereits wenige Tropfen belasten tausende Liter Wasser. Jede unsachgemässe Anwendung und Lagerung der giftigen Substanzen stellt daher eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt dar.

 Tipps für unkrautfreie Wege, Plätze und Terrassen ohne Chemie:

  • Ein kräftiger Besen beugt vor: Regelmässiges Wischen entfernt Humus und Samen und verhindert das Keimen von Pflanzen.
  • Regelmässig Jäten bevor das Unkraut versamt und alle Pflanzenreste umgehend entsorgen.
  • Besonders hartnäckiges Unkraut mit kochendem Wasser übergiessen. Das verbrüht die Pflanze samt Wurzeln.
  • Fugen und Ritzen regelmässig mit einem Fugenkratzer auskratzen und mit Mörtel oder Fugensand auffüllen oder noch besser kleine Blumen wie Mastkraut oder Hungerblümchen in den Fugen ansäen.