Am 22. September 2024 finden im ganzen Kanton St. Gallen die Gesamterneuerungswahlen für die Gemeindebehörden statt. In Oberuzwil ist die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen am 4. Juli 2024 abgelaufen.

Gültige Wahlvorschläge
Fristgerecht wurden für das Gemeindepräsidium, das Schulratspräsidium, den Gemeinderat sowie die Geschäftsprüfungskommission (GPK) Wahlvorschläge eingereicht. Alle Wahlvorschläge wurden geprüft und für gültig erklärt.  Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er innert der gesetzten Frist eingereicht wurde, von wenigstens 15 Oberuzwiler Stimmberechtigten unterzeichnet und wählbare Kandidierende enthält. Sie bilden nun die Grundlage für den Druck der Wahlzettel.

Die gültigen Wahlvorschläge werden im Mitteilungsblatt vom kommenden Freitag, 12. Juli 2024 publiziert.