Auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkierte Autos beeinträchtigen den speditiven Winterdienst. Zudem besteht die Gefahr der Beschädigung. Sämtliche Motorfahrzeughalter sind deshalb aufgerufen, ihre Fahrzeuge während den Wintermonaten in Garagen oder zumindest auf privaten Vorplätzen abseits der Strasse abzustellen.
Keine Haftung
Die Gemeinde Oberuzwil sowie die mit der Räumung beauftragten Transportunternehmen lehnen die Haftung ab für allfällige Schäden an Fahrzeugen, die aus Nichtbefolgen dieser Anordnung resultieren. Fahrzeuge, welche die Schneeräumung behindern, können unter Beizug der Polizei auf Kosten der Halter abgeschleppt oder verstellt und mit einer Busse belegt werden. Die Bauverwaltung und das Winterdienstpersonal danken für das Verständnis.