Auch wenn es sich um eine vorläufige Rechnung handelt, muss der geschuldete Betrag im laufenden Jahr beglichen werden. Eine möglichst frühe Gesamt- oder Ratenzahlung lohnt sich, da jede Zahlung ab Zahlungseingang zu Gunsten der Steuerpflichtigen bis zur definitiven Schlussrechnung verzinst wird. Umgekehrt wird für den Steuerbetrag der Schlussrechnung zu Lasten der Steuerpflichtigen ein Zins erhoben. Der Zinssatz beträgt ab 1. Januar 2025 neu 0,75 Prozent.

Online-Anpassung der vorläufigen Steuerrechnungen
Entspricht die provisorische Rechnung nicht den momentanen finanziellen Verhältnissen, kann unter steuern.sg.ch via eKonto/eFaktoren die vorläufige Rechnung online angepasst werden. Können die vorgegebenen Zahlungstermine nicht eingehalten werden, besteht via eKonto die Möglichkeit, Ratenzahlungen zu vereinbaren oder den aktuellen Kontoauszug einzusehen.

Vollelektronische Steuererklärung (eFiling)
Ebenfalls in diesen Tagen werden die Steuererklärungsformulare 2024 versandt. Seit dem Jahr 2022 kann die Steuererklärung inklusive aller notwendigen Beilagen mit dem Steuerdeklarationsprogramm eTaxesvollständig digital eingereicht werden. Der Ausdruck von Formularen und die Unterzeichnung einer Quittung ist bei einer vollständigen digitalen Einreichung nicht mehr notwendig. eFiling ermöglicht die papierlose Einreichung der Steuererklärung. Mit der App «oBeam» per Handy oder direkt mit dem Steuerdeklarationsprogramm können die notwendigen Beilagen hochgeladen und zusammen mit den Deklarationsdaten sicher digital übermittelt werden. Ausführliche Informationen zu eFiling stehen den Steuerpflichtigen unter steuern.sg.ch/efiling zur Verfügung.

Das Steueramt bittet die Steuerpflichtigen die bequeme Möglichkeit von eFiling zu nutzen. Gleichzeitig wird ein aktiver Beitrag zur Digitalisierung im Steuerwesen und für die Umwelt geleistet. Die elektronische Einreichung mit der eTaxes-Quittung ist weiterhin möglich. In diesem Fall muss die eTaxes-Quittung wie bisher unterzeichnet und zusammen mit den Belegen auf Papier eingereicht werden.

Fristverlängerungen online
Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung können online über steuern.sg.ch oder über den aufgedruckten QR-Code auf der Steuererklärung beantragt werden.

Live Chat zu Steuerfragen
Auch in diesem Jahr stehen Steuerfachleute zur Verfügung, die Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung online beantworten. Unter steuern-sg.chat oder machs-eifach.ch besteht die Möglichkeit, via Chat mit Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten in Kontakt zu treten und spezifische Fragen zu stellen. Dieser Online-Chat ist werktags von 8.00 bis 21.00 Uhr erreichbar.