Sie haben in diesem Jahr eine provisorische Rechnung gemäss Ihrer früheren Veranlagung erhalten. Mit grösster Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei dieser um eine «Null-Rechnung». Durch den Eintritt ins Erwerbsleben verändern sich Ihre Einkommens- und allenfalls ­Vermögenswerte, so dass die vorläufige Rechnung nicht den aktuellen Verhältnissen entspricht. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, bei uns eine neue provisorische Steuerrechnung zu verlangen.

Neue vorläufige Rechnung
Wer die provisorische Rechnung anpassen lassen möchte, kann sich beim Steueramt Oberuzwil unter Telefon 071 950 48 10 ­melden oder auf der Website des Kanton­alen Steueramtes, ­steuern.sg.ch, Rubrik eKonto, eine neue vorläufige Rechnung beantragen.