Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, entlang von Bächen und Flüssen einen Gewässerraum festzulegen. Dieser dient dem Schutz der Gewässer und sorgt dafür, dass genügend Platz für Unterhalt, Hochwasserschutz und eine naturnahe Entwicklung vorhanden ist. Im Zusammenhang mit einem geplanten Bauvorhaben hat der Gemeinderat deshalb die Erarbeitung eines Sondernutzungsplans für einen Abschnitt des Wilenbachs in Auftrag gegeben. Der betroffene Bereich liegt nördlich der Wilenstrasse bis zu den Parzellen Nr. 1331 und 2333. Der Wilenbach verläuft dort heute eingedolt (unterirdisch) über die Parzellen Nr. 1404 und 2194. Eine Öffnung des Baches am heutigen Standort wäre aufgrund der Gebäude nicht möglich. Mit dem Sondernutzungsplan wird bereits heute der Raum gesichert, der für einen zukünftig
offenen Bachlauf benötigt werden würde.

Vernehmlassung
Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz hat die Gemeinde für eine geeignete Mitwirkung zu sorgen. Damit erhalten die Bevölkerung sowie betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die Möglichkeit, sich zu äussern und Hinweise zum Sondernutzungsplan einzubringen. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 20. März 2026. Informationen und Unterlagen sind online abrufbar auf der Oberuzwiler Website oder dem Mitwirkungsportal (mitwirken-oberuzwil.ch). Rückmeldungen können innert Frist direkt über das Mitwirkungsportal eingereicht werden. Diese werden anschliessend geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über den Sondernutzungsplan und sorgt für die öffentliche Auflage.

Mitwirkungsportal
Mit der E-Mitwirkung bietet die Gemeinde Oberuzwil einen benutzerfreundlichen Weg, sich zu den Unterlagen zu äussern. Die Bauverwaltung freut sich, wenn Sie die Stellungnahme digital erfassen, um eine effiziente und qualitative Auswertung zu ermöglichen.

So starten Sie mit der E-Mitwirkung:
1. Melden Sie sich ganz einfach an. Sie wurden per E-Mail eingeladen: Folgen Sie den Anweisungen im
Einladungsmail.Sie möchten sich selbstständig registrieren: Öffnen Sie in Ihrem Browser die Adresse mitwirken-oberuzwil.ch und klicken Sie auf «Registrieren».

2. Erfassen Sie Ihre Rückmeldung direkt beim jeweiligen Dokument. Damit helfen Sie, eine effiziente Auswertung zu ermöglichen. Alternativ können Sie auch eine Allgemeine Rückmeldung erfassen.

3. Senden Sie die Stellungnahme bis spätestens 20. März 2026 digital ab. 

Sie benötigen Unterstützung?
Gerne sind wir für Sie da. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Benutzung der E-Mitwirkung an die Bauverwaltung, 071 950 48 55, bauverwaltung@oberuzwil.ch oder verwenden Sie innerhalb der E-Mitwirkung den Menüpunkt «Hilfe».