Hunde sind so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen. Ein Hund mit gutem Gehorsam ist ein angenehmer Begleiter. Eine gute Bindung zwischen Mensch und Hund ist eine wesentliche Voraussetzung, damit er willig den gelernten Anweisungen folgt. Die Sorgfaltspflichten der Hundehalter und Hundehalterinnen, welche im Hundegesetz definiert sind, sind einzuhalten. Die Hundekontrollstelle hat alle Hundehalterinnen und Hundehalter vor wenigen Tagen in einem separaten Schreiben über Regeln und Pflichten im Umgang mit Hunden informiert.
Vorfälle melden
Haben Sie einen auffälligen oder aggressiven Hund beobachtet? Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen in St. Gallen nimmt Meldungen gerne direkt via Online-Formular auf der Website sg.ch / Rubrik Veterinärwesen / Vorfälle mit Hunden entgegen