Die Gemeinden sind verpflichtet für einen Zeitraum von mindestens drei dem Budget folgenden Jahren periodisch einen Finanzplan zu erstellen bzw. im Sinne einer rollenden Planung jährlich anzupassen. Er dient primär als Planungs- und Steuerungsinstrument und ist nicht rechtsverbindlich.

Die Annahmen
Der Finanzplan baut vor allem auf den Budgetwerten 2024 auf. Die wichtigsten Grundlagen sind die aktualisierte Investitionsplanung, die geschätzte Bevölkerungsentwicklung, das wirtschaftliche Umfeld und gesetzliche Veränderungen. Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern wird ab 2025 ein Zuwachs von 2 % erwartet. Aufgrund der unterdurchschnittlichen Steuererträge kann in den nächsten Jahren mit deutlich höheren Finanzausgleichsbeiträgen gerechnet werden. Die Ausgaben im Bildungsbereich werden in den nächsten Jahren weiter deutlich ansteigen, da aufgrund des Anstiegs der Schülerzahlen mit zusätzlichen Klassen und entsprechenden baulichen Massnahmen gerechnet werden muss.

Aus der Gegenüberstellung der Nettoaufwendungen und der Finanzierungspositionen resultieren bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 117% – mit entsprechenden Bezügen aus der Ausgleichsreserve – für die kommenden Jahre hohe Fehlbeträge. Die erwarteten Defizite können mit dem vorhandenen freien Eigenkapital nur noch knapp gedeckt werden. Für ein Budget mit jährlich rund 40 Mio. Franken Ausgaben ist das zu knapp.

Rechtzeitige Planung
Die rollende Planung als Führungsinstrument ermöglicht es, frühzeitig die Einflüsse des Umfeldes zu erkennen und entsprechende Massnahmen einzuleiten. Dem Gemeinderat Oberuzwil ist es wichtig, die Infrastruktur nicht zu vernachlässigen, die Verschuldung auf ein erträgliches Mass zu beschränken und den Steuerfuss stabil zu halten.