Erfasst werden Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni 2024 unbewohnt aber bewohnbar sind und zur Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Nicht erfasst werden Objekte, die auf den 1. Juni vermietet oder verkauft, aber noch nicht bezogen sind. Ebenfalls nicht erfasst werden leerstehende Wohnungen in Abbruch- und Umbauobjekten.

Eigentümer und Verwaltungen werden gebeten, die per Stichtag leerstehenden Wohnungen und Häuser mit Angabe der Zimmerzahl bis Mittwoch, 5. Juni 2024 an die Gemeinderatskanzlei zu melden (071 950 48 30 oder gemeinde@oberuzwil.ch). Danke für Ihre Mitarbeit!