Sie haben in diesem Jahr eine provisorische Rechnung gemäss Ihrer früheren Veranlagung erhalten. Mit grösster Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei dieser um eine «Null-Rechnung». Durch den Eintritt ins Erwerbsleben verändern sich Ihre Einkommens- und allenfalls Vermögenswerte, so dass die vorläufige Rechnung nicht den aktuellen Verhältnissen entspricht. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, bei uns eine neue provisorische Steuerrechnung zu verlangen.
Wer die provisorische Rechnung anpassen lassen möchte, kann sich beim Steueramt Oberuzwil unter 071 950 48 10 melden oder auf der Webseite des Kantonalen Steueramtes, steuern.sg.ch, Rubrik eKonto, eine neue vorläufige Rechnung beantragen.
Offizielle Mitteilung
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08.09.2024
Lehre oder Ausbildung im Jahr 2024 beendet?
Wenn Sie in diesem Sommer/Herbst Ihre Lehre oder Ausbildung abgeschlossen haben und nun erwerbstätig sind, ist es sinnvoll, die vorläufige Steuerrechnung den aktuellen finanziellen Verhältnissen anzupassen.
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