Aufgrund der personellen Wechsel im Gemeindepräsidium, in der Bauverwaltung und auch beim externen Ortsplaner benötigte es zu Beginn des Jahres etwas Zeit, die Gesamtzusammenhänge in der Ortsplanung zu erfassen. Der Gemeinderat lässt sich seit Ende Februar in einer Serie an den ordentlichen Sitzungen schrittweise in die Inhalte dieser umfangreichen Planungsarbeiten einführen.
Zusammenhänge erfassen
Es handelt sich bei den Instrumenten der Ortsplanung um sehr wichtige Elemente, wie die Gemeinde in den nächsten Jahren entwickelt werden kann. Dem Gemeinderat ist es deshalb sehr wichtig, zu Beginn seiner Arbeit einen Einblick zu erhalten und die Mechanismen zu verstehen. Die Inhalte der diversen Instrumente wie Richtplan, Zonenplan, Waldfeststellung, Baureglement, Strassenplan sowie als weiteres Beispiel die Strategie Siedlungsentwicklung nach innen können nicht von heute auf morgen inhaltlich erfasst werden.
Komplexes Genehmigungsverfahren
Der damalige Gemeinderat hat am 24. August 2021 und am 22. März 2022 nach umfangreichen Mitwirkungsverfahren die Grundlagen für die Gesamtrevision der Oberuzwiler Ortsplanung erlassen. Nach entsprechenden Auflage- und Referendumsverfahren konnten bereits am 25. Juli 2023 dem Kanton das Gesamtwerk zur Genehmigung eingereicht werden. Seitens des Kantons wurde die Gemeinde Oberuzwil am 26. Januar 2024 mit einem Schreiben bedient, in welchem diverse Punkte bemängelt wurden. Seitens des Gemeinderates wurde als dann am 15. April 2024 eine Stellungnahme zu den bemängelten Punkten dem Kanton eingereicht.Während der Genehmigungsphase haben sich noch diverse Anpassungen an der Ortsplanungsrevision ergeben (u. a. Sonnenhof, Buechen, Neuhaus und Städeli). Diese wurden zwischen der ersten und der zweiten Auflage noch in die Revision eingebunden. Diese Zusatzanpassungen haben dazu geführt, dass diverse Zusatzunterlagen erstellt und im Austausch mit dem Kanton und betroffenen Grundeigentümern bereinigt werden mussten. Der neue Gemeinderat hat bereits anfangs Februar 2025 erstmals vom Stand der Ortsplanungsrevision Kenntnis genommen. Dabei konnte er festhalten, dass inzwischen alle Unterlagen bereinigt sind und dem Kanton unterbreitet wurden. Wie an der Vorgemeinde informiert wurde, wird nun auf die definitive Genehmigung gewartet.