Lösungspflichtig sind Hunde, die das Alter von drei Monaten erreicht haben. Hunde müssen innert zehn Tagen bei der Hundekontrolle angemeldet werden, sobald diese das taxpflichtige Alter erreicht haben. Für die Neulösung muss die Chip-Nummer vorgelegt werden. Neulösungen infolge Übernahme eines Hundes, ein Zuzug aus einer anderen Gemeinde, ein Halterwechsel sowie der Tod eines Hundes sind ebenfalls innert zehn Tagen bei der Hundekontrolle vorzunehmen. Sämtliche Zu- und Abgänge von Hunden müssen auch im AMICUS registriert werden.

Ist Ihr Hund verstorben oder haben Sie einen Hund neu übernommen?
Bitte melden Sie Ihre Änderung schnellstmöglich telefonisch über 071 950 48 01 oder per E-Mail an einwohneramt@oberuzwil.ch. So kann der Versand fehlerhafter Rechnungen vermieden werden.